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AGB

Tanztheater Graz

1. Allgemeines

Für alle Angebote und Dienstleistungen von Tanztheater Graz gelten die nachstehenden Bedingungen soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Aus dem Schweigen zu abweichenden Bedingungen darf nicht auf Zustimmung von Tanztheater Graz geschlossen werden. Durch die Anmeldung zu einer der offenen Veranstaltungen bzw. durch Beauftragung einer Leistung erkennt die Teilnehmerin/der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Tanztheater Graz behält sich vor, Kurse und Angebote aus wichtigem Grund, z.B. bei Erkrankung der Trainerin, abzusagen. Bei offenen Seminaren behält sich Tanztheater Graz die Absage einer Veranstaltung bis 2 Tage vor Beginn darüber hinaus auch bei einer zu geringen Teilnehmerzahl vor. 

 

2. Leistung

Tanztheater Graz unterstützt auf Wunsch die Teilnehmenden bei der Organisation von Räumlichkeiten (Hotels, Pensionen u.a.) und Fahrgemeinschaften zu den Kursörtlichkeiten, tritt jedoch lediglich als Vermittler auf.

Das Angebot ist keine Therapie und dient nicht zu Heilzwecken. Die Teilnehmenden nehmen an Kursen, Coachings und Veranstaltungen aus eigener Verantwortung teil, fühlen sich körperlich und geistig dazu in der Lage.

 

3. Offene Kurse und Veranstaltungen

Inhalt und Ablauf gehen aus der jeweiligen Kursbeschreibung hervor. Änderungen, die den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht verändern, berechtigen die Teilnehmerin/den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Rechnungsbetrages.

Die Anmeldungen zu offenen Veranstaltungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Eine Anmeldung kann online oder schriftlich per E-Mail persönlich erfolgen. Sie wird mit zugesandter Buchungsbestätigung verbindlich.

Kurse mit Abschlusspräsentationen: Die Teilnahme an den ausgeschriebenen Abschlusspräsentationen auf einer Bühne erfordern eine zumindest 80%ige Anwesenheit beim Kurs sowie die verpflichtende Teilnahme an der Generalprobe (laut Probentermine). 

Das Honorar ist 7 Tage vor Kursbeginn fällig. Erfolgt die Anmeldung innerhalb von 7 Tagen vor dem Kurs, so ist das Honorar bei Rechnungsstellung fällig. Bei Stornierung bis 7 Tage vor Kursbeginn erstattet Tanztheater Graz 100% des Honorars, bis 5 Tage vor dem Kursbeginn erstattet Tanztheater Graz 50 % des Honorars, bei späterer Stornierung ist der Gesamtbetrag zu zahlen oder eine Ersatzteilnehmer/ein Ersatzteilnehmer bzw. ein Ersatztermin zu nennen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 1 % p.m zu bezahlen. Für jede Mahnung werde EUR 15,- verrechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Muss ein offener Kurs vom Veranstalter storniert werden, so erhält die Teilnehmerin/der Teilnehmer zwei Ersatztermine zur Auswahl. Alternativ erstattet Tanztheater Graz das bereits gezahlte Honorar in vollem Umfang. Weitergehende Ansprüche wegen eines vom Veranstalter abgesagten Termins sind ausgeschlossen. Nimmt eine Teilnehmer/ein Teilnehmer die Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung. Die in Rechnung gestellten Honorare oder Teilnahmegebühren beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung sowie die Kursunterlagen. Hotel-, Reise- und Transferkosten sind in diesen nicht enthalten, sofern dies in der Kursausschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt ist.

 

4. Reisen

Die Anmeldung zu Reisen von Tanztheater Graz erfolgt schriftlich über das Buchungsformular. Der Reisevertrag kommt dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preise, Leistungen und Termin in der schriftlichen Bestätigung) besteht. Nach Eingang Ihrer Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist frühestens 20 Tage vor Reiseantritt – gegen die Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden – fällig. Bei abweichenden Zahlungsbedingungen erfolgt eine gesonderte Information.

Eine Stornierung bis 80 Tage vor Beginn der Reise ist kostenlos, bis 30 Tage vor Beginn der Reise behält sich Tanztheater Graz das Recht vor, 20% des Reisepreises zu verrechnen. Bei Stornierung bis 20 Tage vor Beginn der Reise verrechnet Tanztheater Graz 50%, bis 10 Tage vor Beginn 65% und ab dem 3. Tag bzw. Rücktritt nach Reiseantritt bzw. Nichterscheinen bei Abreise werden 100% in Rechnung gestellt.

Absage: Wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann die Reise bis zum 21. Tag vor Reisebeginn von Tanztheater Graz abgesagt werden.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko, im Bewusstsein der Teilnehmer*innen der besonderen Gefahren. Unbeschadet unserer gesetzlichen Informationspflicht sind unsere Kunden für die Einhaltung aller geltenden Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll-, Flughafen- und Gesundheitsbestimmungen und für die Vollständigkeit ihrer Reisedokumente, sowie ihrer Ausrüstung selbst verantwortlich. Die Erfüllung der im Reisecharakter beschriebenen konditionellen Anforderung liegt in der Eigenverantwortung des Kunden/der Kundin. Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass bei Reiseabbruch kein Anspruch auf die Rückerstattung einer Leistung besteht.

Unerwartete Ereignisse: auf unerwartete Ereignisse, Naturereignisse, politische Unruhen, etc. und darauf resultierende Programmänderungen haben wir keinen Einfluss und es besteht kein Gewährleistungsanspruch. Für den Fall, dass durch solche Ereignisse zusätzliche Kosten entstehen, wird vereinbart, dass sich der Reisepreis um diese Kosten erhöht. Es kann in Einzelfällen (z.B. bei Routenänderungen oder durch Engpässe) bei den Übernachtungen zu Unterbringung in Doppelzimmern, anstelle von angegebenen Einzelzimmern kommen. Es besteht aus diesem Umstand kein Rücktritt- und kein Gewährleistungsanspruch.

 

5. Reiseversicherung

Ein Reiseversicherungsschutz ist im Reisepreis nicht inkludiert – wir bieten für unsere Kunden eine freiwillige Reise-Versicherung an. Wir sind hier jedoch lediglich Vermittler. Leistungsansprüche sind von den Versicherten direkt mit dieser Versicherung abzuwickeln. Den genauen Wortlaut der Reiseversicherungsbedingungen senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.

 

6. Einzelcoachings

Einzelcoachings von Tanztheater Graz werden individuell mit der Klientin/dem Klienten vereinbart. Sollten Sie einen bereits vereinbarten Termin absagen, so ist dies bis 36 Stunden vorher kostenfrei. Bis 24 Stunden vor dem Termin sind 50% des Honorars, bei späterer Absage oder Nicht-Erscheinen ist das gesamte Honorar zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 1 % p.m zu bezahlen. Für jede Mahnung werden EUR 15,- verrechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

7. Verschwiegenheitspflicht

Tanztheater Graz wird über alle Informationen der Auftraggeberin/des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit der Beratungs- und Coachingtätigkeit bekannt werden, gegenüber Dritten zeitlich unbeschränkt Stillschweigen bewahren. Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind jene Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

 

8. Haftung

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Auftraggeber*in und Auftragnehmer*in erklären, ausreichend gegen Gesundheitsschäden versichert zu sein, insbesondere im Rahmen der Sozialversicherung. Tanztheater Graz haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftungspflicht bis zur Höhe der bereits gezahlten Honorare oder Teilnahmegebühren. Die Haftung für höhere Gewalt, jede Art von Schadenersatz sowie die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden ist ausgeschlossen.

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt Tanztheater Graz keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

9. Schlussbestimmungen

Für alle Geschäftsbeziehungen mit Tanztheater Graz und für alle Rechtsbeziehungen zwischen Tanztheater Graz und der Seminarteilnehmerin/dem Seminarteilnehmer gilt das Recht der Republik Österreich. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen darüber hinaus gehender Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Als Gerichtsstand gilt das Landesgericht in Graz als vereinbart.

 

Stand: März 2022

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